„Genau das brauchen wir“ Staatsminister Michael Roth über die Neuauflage des Elysée-Vertrags

Interview: Daniel BRÖSSLER

Am 22. Januar unterzeichnen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron in Aachen einen neuen Vertrag – 56 Jahre nach Konrad Adenauer und Charles de Gaulle im Elysee. Das solle Mut machen, sagt Michael Roth (SPD), Staatsminister im Auswärtigen Amt und Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit.

SZ: Herr Roth, brauchen wir eine Neuauflage des Elysee-Vertrags, weil die Beziehungen so gut oder so schlecht sind?

Michael Roth: Mit dem Aachener Vertrag bieten wir vor allem Populisten und Nationalisten die Stirn. Der Abbau von Grenzen, mehr Integration und noch engere Zusammenarbeit bringen einen konkreten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger. Genau das brauchen wir in diesen schwierigen Zeiten.

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Auf dem Weg zu einem Europäischen Wirtschaftsgesetzbuch

Am 21. Dezember 2018 veranstaltete das Ministerium der Justiz im Congress Centrum Saar anlässlich des Saarländischen Verfassungstages ein deutsch-französisches Expertenforum für ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch.

Nach Impulsvorträgen des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier und des Gouverneurs der Banque de France, François Villeroy de Galhau, diskutierten deutsche und französische Experten aus Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft über die Chancen eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches.

Thema der Veranstaltung ist der aktuelle und der anzustrebende künftige Integrationsstatus des Europäischen Wirtschaftsrechts.

Die Saarländische Verfassung ist die erste Landesverfassung, die das Staatsziel der Europäischen Integration ausdrücklich aufgenommen hat.

Deutschland und Frankreich verstehen sich – wie das Saarland – seit jeher als Motor der europäischen Integration. Am 22. Januar 2019 werden die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik den neu aufgelegten Élysée-Vertrag unterzeichnen. Ein zentraler Baustein des Abkommens wird die europäische Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, v.a. die Harmonisierung der Rechtsornungen sein. Um Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen, soll eine gemeinsame Initiative für Zukunftsinvestitionen auf den Weg gebracht werden. Für grenzüberschreitende europäische Investitionen und Unternehmensgründungen braucht es Anreize durch attraktive Rahmenbedingungen. Ein grundlegender Anreiz für Investoren und Unternehmer – kleine wie große – besteht in einem einheitlichen, kalkulierbaren Wirtschaftsrahmen.

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Der deutsch-französische Wirtschaftsraum – auf dem Weg zu einem Europäischen Wirtschaftsgesetzbuch. Saarbrücker Erklärung vom 21. Dezember 2018

Saarbrucker-Erklarung-21.12.2018
Saarbrücker Erklärung

Das Saarland, historisch gesehen Zankapfel zwischen Deutschland und Frankreich und seit dem zweiten Weltkrieg Bindeglied zwischen den beiden Staaten, fördert die europäische Integration und die Vertiefung der deutsch-französischen Beziehungen. Die saarländische Landesregierung hat daher entschieden, sich dem Projekt des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches zu verschreiben; ein Projekt, mit der deutsch-französische Motor das Wirtschaftsrecht in den Mittelpunkt der europäischen Integration stellt. Roland Theis, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten, erinnerte daran, dass das Saarland das erste Bundesland war, das die Förderung der europäischen Einigung in seine Landesverfassung aufgenommen hat.

Auf der Konferenz anlässlich des saarländischen Verfassungstages, die am 21. Dezember 2018 in Saarbrücken stattfand, diskutierten auf Initiative von Peter Strobel, Justizminister des Saarlandes, Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft das Für und Wider eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches zur Förderung von Handel,Investitionen und der Konvergenz innerhalb der Eurozone. Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarlandes, François Villeroy de Galhau, Gouverneur de Banque de France, und Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sprachen dem Anliegen ihre Unterstützung aus und skizzierten Herausforderungen und Perspektiven des deutsch-französischen Projektes.

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Vorstellung des Projektes Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch im Europäischen Parlament, Brüssel, 20 November 2018

Auf Einladung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Jakob von Weizsäcker (SPE) und Alain Lamassoure (EVP) haben die Vertreter der Association Henri Capitant dem Europäischen Parlament das Projekt eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches vorgestellt, das an die Stelle des bisherigen Handels- und Unternehmensrechts der EU treten soll.

Vorstellung-des-Projektes-Europaisches-Brussel-20.11.2018
Jakob von Weizsäcker, Matthias Lehmann, Alain Lamassoure, Philippe Dupichot

Professor Philippe Dupichot, Generalsekretär der Association Henri Capitant, wies auf die wirt-schaftlichen, politischen und rechtlichen Gründe, die dem Projekt zugrunde liegen, hin. Die unvoll-ständige Umsetzung des Binnenmarkts stelle für Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar und senke so die Attraktivität des europäischen Markts für Investoren. In Zeiten des Brexits, während der sich viele Bürger von der europäischen Idee distanzieren, sei es entscheidend, kon-krete europäische Projekte voranzubringen, die Geschäftsleute undUnternehmen und alle ande-ren Wirtschaftskräfte wieder ins Zentrum rücken. Letztlich haben die Komplexität und Disparität des europäischen Wirtschaftsrechts, die aufgrund der 27 weiterhin verschiedenen Rechtsordnun-gen bestehen, zur Folge, dass sich Unternehmer oft nicht mehr in der Lage sehen, mit Sicherheit zu bestimmen, welchem Recht ihre Geschäfte unterliegen.

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Die Anwaltschaft engagiert sich für das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch

Pressemitteilung Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch

Fand am 21. November 2018 in den ehrwürdigen Räumlichkeiten der Ständigen Vertretung Frankreichs bei der Europäischen Union auf Initiative des Conseil National des Barreaux (CNB), der Pariser Anwaltskammer, der Delegation der französischen Anwaltskammern (Brüssel) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein Kolloquium zum Entwurf des Europäischen Wirtschaftswirtschaftsgesetzbuches statt.

Philippe Dupichot, Marie-Aimée Peyron, Valérie Gomez Bassac, Matthias Lehmann, Christiane Féral-Schuhl

Die genannten Institutionen nutzten die gut besuchte Konferenz, um ihre Unterstützung für das Projekt zu zeigen, das europäische Anwälte unter dem Dach der Association Henri Capitant mit Unterstützung der Stiftung für Kontinentalrecht und der Caisse des Dépôts in Frankreich vorantreiben.

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Das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch im Deutschen Bundestag – 15.10.2018

Am 15.10.2018 fand auf Einladung des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Unterausschusses für Europarecht Herrn Prof. Dr. Heribert Hirte ein fraktionsinternes Fachgespräch zur Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsrechts im Paul-Löbe-Haus statt. Vertreten waren neben Funktionären aus Politik und Wirtschaft ebenso Vertreter ausländischer Botschaften, die vom ursprünglich deutsch-französischen Projekt erfahren haben.

Einleitende Worte zur deutschen Initiative gab der Münsteraner Jura-Professor Dr. Reiner Schulze. Er stellte einen Überblick zur derzeitigen Rechtssituation in Europa dar, die von vielen Richtlinien an unterschiedlichen Regelungsstandorten geprägt ist und darüber hinaus aufgrund nationaler Eigenheiten stark differiert. Nach den eintleitenden Worten ergriff der Bonner Jura-Professor Dr. Matthias Lehmann das Wort und beleuchtete das Gebiet des Gesellschaftsrechts näher. Ebenso nutzte der Berliner Jura-Professor Dr. Christoph Paulus die Gelegenheit und sprach über das Insolvenzrecht in Europa und welche Problematiken sich aus den unterschiedlichen nationalen Regelungen für grenzübergreifende Insolvenzen ergeben.

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Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch / Elysée-Vertrag: Gemeinsames Positionspapier Assemblée Nationale – Bundestag

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Anknüpfend an vorangegangene Berichterstattung, darf Sie www.codeeuropeendesaffaires.eu darüber informieren, dass sich die Verankerung des Projektes Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch im neuen Elysée-Vertrag konkretisiert, der die Achsen der zukünftigen deutsch-französischen Zusammenarbeit für die europäische Integration bestimmt.

In ihrer Sitzung vom 20. Juni hat die deutsch-französische Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Andreas Jung, Sabine Thillaye und Christophe Arend offiziell als Standpunkt festgelegt, die Forderung nach einem Europäischen Wirtschaftsrecht solle als Kernelement in den neuen Elysée-Vertrag aufgenommen werden. Diese gemeinsame Empfehlung der beiden Parlamente wurde an Nathalie Loiseau, Ministerin für Europa und auswärtige Angelegenheiten und an Michael Roth, Staatsminister für Europa, übermittelt, damit diese die Ideen der Parlamente in den neuen Elysée-Vertrag aufnehmen.

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Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa im neuen Koalitionsvertrag verankert

Ihr www.codeeuropeendesaffaires.eu freut sich Ihnen mitteilen zu können, dass das Projekt „Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch“, das darauf abzielt, das deutsche und französische Wirtschaftsrecht zu vereinheitlichen, in den neuen Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist. CDU/CSU und die SPD haben sich am 7. Februar darauf geeinigt, einheitliche Regeln für deutsche und französische Unternehmen einzuführen, um noch mehr grenzüberschreitenden Handel und wirtschaftlichen Wachstum möglich zu machen. Dabei sollte erwähnt werden, dass dieses Projekt, das den Euro in Europa konsolidieren soll, seine Inspiration vom Erfolg von OHADA bezogen hat.

In Kapitel VI. „Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen“ heißt es auf Seite 55 den neuen Koalitionsvertrages:

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Jahrestag des Élysée-Vertrags: Europa braucht mehr Elan

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Angela Merkel und Emmanuel Macron

Um Europa wieder handlungsfähiger zu machen, muss die Achse Paris-Berlin gestärkt werden. Wie das gehen soll? Drei Initiativen, die Bundestag und Nationalversammlung gemeinsam entworfen haben

Als sie den Élysée-Vertrag am 22. Januar 1963 unterzeichneten, wiesen General De Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer darauf hin, dass „eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu einem vereinigten Europa bedeutet“.

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Konferenz in Bonn am 27.April 2017 „Braucht Europa ein Wirtschaftsgesetzbuch?“

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Am 27. April 2017 fand eine vom Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn und vom Deutschen Anwaltverein organisierte Konferenz im Poppelsdorfer Schloss zu Bonn statt, auf der zum ersten Mal in Deutschland das Projekt eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuchs diskutiert wurde.

Nachdem Philippe Dupichot von der Association Henri Capitant und Laure Bélanger von der Fondation pour le droit continental das Projekt vorgestellt hatten, untersuchten Jessica Schmidt (Universität Bayreuth) und Matthias Lehmann (Universität Bonn) spezifische Fragen.

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