Mainzer Perspektiven für Europa

Von Caroline Gotzen und Niklas Uder

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von links: Svenja Telgheder, Michael Ott, Laura Lombardi, Philipp Fernis, Urs Gruber, Salvatore Barbaro, Elise Bernard und Niklas Uder

Die Veranstaltung „Mainzer Perspektiven für Europa“ brachte am 14. November 2019 Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Anwaltschaft an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Zu der Veranstaltung hatte der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität, die Friedrich Naumann-Stiftung und das Pariser ThinkTank EuropaNova geladen. Moderator Michael Ott vom Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa führte ein deutsch-französisch gemischtes, junges Publikum durch einen Abend gespickt mit Impulsvorträgen aus Politik und Wissenschaft.

Professor Urs Gruber, der derzeit zusammen mit Professor Philippe Roussel Galle und anderen Experten der Association Henri Capitant einen Entwurf für ein konsolidiertes europäisches Insolvenzrecht entwickelt, eröffnete den Abend. Der Vorschlag der beiden Insolvenzrechtsexperten Gruber und Roussel Galle wird als das Buch „Insolvenzrecht“ Teil des Gesetzbuchvorschlages der Association Henri Capitant werden.

Bezeichnenderweise hatte Professor Gruber bereits 2013 als Programmbeauftragter den neuen Masterstudiengang „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“ an der Johannes Gutenberg-Universität initiiert. Dabei hatte der Mainzer Professor mit der Aufnahme des Faches „europäisches Einheitsrecht“ eine Tür aufgestoßen: Wo heute noch der Fokus auf Lehrinhalten aus dem internationalen Privatrecht liegt, könnten in Zukunft Studenten im gesamten europäischen Wirtschaftsrecht ausgebildet werden.

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Konstanzer Professor Michael Stürner: „Ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch ist notwendig!“

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Professor Michael Stürner

Michael Ott, Niklas Uder, 9.10.2019

Im Rahmen der Jahrestagung der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung in Dresden stellte der Konstanzer Professor Michael Stürner am 20. September 2019 dem juristischen Experten-Publikum das Projekt zur Schaffung eines europäischen Wirtschaftsgesetzbuchs vor.

Stürner machte klar, dass ein gemeinsames Wirtschaftsgesetzbuch notwendig sei. Er verwies dabei auf den Wettbewerb der Rechtsordnungen, sowohl hinsichtlich des Gerichtsstandes als auch hinsichtlich des anwendbaren Rechts. Gerichtsstandsvereinbarungen und Rechtswahlklauseln seien alltäglich und weit verbreitet. Da das Recht von Unternehmen als Produkt gesehen werde, müsse es sich auch auf dem Markt behaupten und ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch sei ein starkes Argument für Kontinentaleuropa als Rechtsstandort.

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Rede zur Eröffnung der Plenartagung des Europäischen Parlaments, Ursula von der Leyen, Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission

In ihrer Bewerbungsrede fordert die neue Präsidentin der Europäischen Commission die Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die das Rückgrat der Volkswirtschaften bilden. Hindernisse beim Zugang zu Finanzierungen auf dem Binnenmarkt sollen überwunden werden und die Kapitalmarktunion nun vollendet werden. Ursula von der Leyen: „Das sind wir unseren kleinen und mittelständischen Unternehmen schuldig.“

Ebenso sind wir den KMU schuldig, wirtschaftsrechtliche Hürden abzubauen, denen die Unternehmen gegenwärtig ausgesetzt sind.

Lesen Sie unten die Rede von Ursula von der Leyen zur Eröffnung der Plenartagung des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 2019 im Volltext.

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Notenbanker für den Abbau rechtlicher Hürden im „deutsch-französischen Versuchslabor“

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Jens Weidmann

Niklas Uder, Generalsekretär des VVWE, vom 7. April 2019

In einem in der F.A.Z. und Les Echos1 erschienenen gemeinsamen Gastbeitrag fordern Jens Weidmann und François Villeroy de Galhau die Schaffung gemeinsamer Regeln, um grenzüberschreitende Investitionen zu steigern:

„Eine Harmonisierung von Vorschriften kann dazu beitragen, grenzüberschreitende Investitionen zu steigern. Der Aachener Vertrag vom Januar 2019 sieht die Errichtung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums mit gemeinsamen Regeln vor, nicht zuletzt im Wirtschaftsrecht. Dieses Konzept könnte als Versuchslabor für europaweite Bemühungen dienen, auch mit Blick auf eine stärkere Zusammenarbeit und weitere Konvergenz in Insolvenzangelegenheiten.“2

Es darf hoch erfreuen, dass die Notenbänker die Notwendigkeit der Schaffung gemeinsamer Regeln im Wirtschaftsrecht erkannt haben. Auf gemeinsame Initiative von Rüdiger Kruse, MdB und Präsident des VVWE, und Sylvie Goulard, Vizepräsidentin der Banque de France, widmeten sich die Notenbanken der Idee eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches (EuWGB). Christoph Roth, Leiter der Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union, hatte das Projet EuWGB im Rahmen einer Expertenrunde der Deutschen Bundesbank und der Banque de France am 28. Februar 2019 in Paris vorgestellt. Dieses gemeinsame Zusammenwirken hat sich ausgezahlt.

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Europäisches Wirtschafts Gesetzbuch / Deutsch-französisches Seminar im Handels- und Gesellschaftsrecht / Freiburg, am 30. März 2019

Anlässlich des 23. Deutsch-französischen Seminars im Handels- und Gesellschaftsrecht, das am 29./30. März in Freiburg stattfand, haben die Präsidentin der ACE Section Internationale, Catherine Boineau, die Präsidentin des DAV Frankreich, Antje Luke, der Co-Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Europarecht der Anwaltskammer Paris, Jean-Paul Hordies, Prof. Peter Jung von der Universität Basel, und Gerhard Manz, Freiburger Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV, die Perspektiven des Projektes Europäische Wirtschaftsgesetzbuch diskutiert.

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Die Deutsch-französische Versammlung: Eine neue Dimension deutsch-französischer Zusammenarbeit

Niklas Uder, Generalsekretär Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE), 25.3.2019.

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Heute startete in Paris ein Projekt mit Pioniergeist: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und der Präsident der französischen Nationalversammlung, Richard Ferrand, haben die Gründungsakte für das deutsch-französische Parlamentsabkommen unterzeichnet. Herzstück dieses Abkommens ist die Einrichtung einer deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung.

In diese Versammlung, die sich aus 100 Mitgliedern zusammensetzt, wurden 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale berufen, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich zusammentagen werden. Darunter Rüdiger Kruse, Präsident des Vereins für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE). Der Hamburger Bundestagsabgeordnete ist gemeinsam mit seinen deutschen und französischen Kollegen dafür zuständig darüber zu wachen, dass die Vereinbarungen der deutschen und französischen Regierung, die im Aachener Vertrag festgelegt wurden, auch wirklich in Gesetze gegossen werden. Denn gemäß Artikel 6 des Parlamentsabkommens kontrolliert die deutsch-französische Versammlung die Umsetzung und die Evaluierung der auf dem Aachener Vertrag beruhenden Projekte, darunter die Vereinheitlichung des Europäischen Wirtschaftsrechts. In Artikel 20 des Aachener Vertrages heißt es: „Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“.

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Bekenntnis zu deutsch-französischem Wirtschaftsraum

Der Vertrag von Aachen sieht erhebliche Annäherungen zwischen Deutschland und Frankreich vor. Die Wirtschaft reagiert positiv und will mehr.

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Mehr als schöne Worte? Emmanuel Macron, Angela Merkel und ihre Außenminister bei der Unterzeichnung. (Foto Ludovic MARIN / AFP).

Deutschland und Frankreich wollen wirtschaftlich enger zusammenrücken. Das haben Bundeskanzlern Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Macron bei der Unterzeichnung des sogenannten Aachener Vertrags vereinbart. „Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“, heißt es in der Übereinkunft, die als Nachfolgerin des Elysee-Vertrags von 1963 gesehen wird. Auch die Sozialmodelle sollen angeglichen werden. Ein noch einzurichtender „Rat der Wirtschaftsexperten“ mit zehn unabhängigen Fachleuten soll den Regierungen dafür Vorschläge unterbreiten.

Die Ziele klingen ehrgeizig, doch sind das mehr als schöne Worte? Die Reaktionen von Wirtschaftsvertretern und in der akademischen Welt fallen jedenfalls weitgehend positiv aus, gerade angesichts der europapolitischen Unsicherheiten durch den Brexit. „Die Vertiefung der politischen Zusammenarbeit ist ein sehr positiver und wichtiger Schritt, auch deshalb, weil sich Fortschritte bei der Zusammenarbeit auf EU-Ebene in vielen Gebieten nicht oder zu langsam entwickeln“, sagte der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, der F.A.Z. Die Schaffung eines Wirtschaftsraums sei eine gute Idee, sofern er für Drittländer offen bleibe.

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Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019: Frankreich und Deutschland legen Grundstein für die Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsrechts 20. Januar 2019

Vor 56 Jahren, am 22. Januar 1963, unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Präsident Charles de Gaulle den Elysée-Vertrag, der Friede und Einheit in Europa schuf, indem er die historische Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich prägte.

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Am 22. Januar 1963, unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Präsident Charles de Gaulle den Elysée-Vertrag

Am 22. Januar 2019 unterzeichnen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Emmanuel Macron in Aachen einen neuen deutsch-französischen Staatsvertrag, der die neuen Leitlinien der bilateralen Zusammenarbeit der beiden Ländern zieht. Die deutsch-französische Kooperation zielt weiterhin auf Solidarität, Einheit und vertiefte Integration in Europa.

Der Vertrag von Aachen ist ein historischer Rechtsakt, der die Zukunft Europas prägen wird.

Sein Artikel 20 ist auffallend stichhaltig und konkret gefasst. Statt diplomatischer Floskeln kündigt der Artikel die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts der beiden Länder an, die im Rahmen des Projektes „Europäisches Wirtschaftsrecht“ stattfinden sollte. Er stellt somit die Weichen für eine Stärkung der Einheit Europas durch das Band des Rechts in unmittelbarer Anlehnung an die Vorstellungen von Walter Hallstein, des ersten Präsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

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