Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung diskutiert EuWGB

Berlin, 12.09.2024

„Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften” fordert Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in den politischen Leitlinien vom 18. Juli 2024. In diesem Sinne lud der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. (DGG), Prof. Dr. Günther Krings MdB, am 11. September 2024 zum 33. „Berliner Forum” in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages ein. Dieses dient dem Dialog über Fragen bezüglich der Effizienz von Gesetzgebung. Der Einladung folgten sowohl Abgeordnete des Deutschen Bundestages, darunter Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, und Ansgar Heveling MdB, Justiziar der CDU/CSU Bundestagsfraktion als auch Rechtswissenschaftlerinnen wie Frau Dr. Gisela Meister-Scheufelen zur Diskussion. Dem Thema des Abends, das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch, kam auf Grund der Veröffentlichung des „Draghi-Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit” am Montag, den 9. September 2024, besondere Aktualität zu. Dieser fordert zur Kodifikation und Konsolidierung von EU-Recht auf (vgl. The future of European competitiveness, Part B, Section 2, Chapter 5).

Grundlage für die Gespräche im Berliner Forum war der konsolidierte Vorschlag des Besitzstandes des europäischen Wirtschaftsrechts. Diesen hat die Association Henri Capitant unter der Führung des deutschen Professors Matthias Lehmann und des französischen Professors Philippe Dupichot im September 2023 in Rom vorgestellt.

Stellvertretend für die Association Henri Capitant skizzierte Prof. Dr. Urs Gruber von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die im 33. Berliner Forum Anwesenden die Methode, mit der die Juristen das europäische Wirtschaftsrecht kodifiziert haben. Dessen Besitzstand wurde gesammelt und strukturiert. Dabei wurden gemeinsame Prinzipien in einem Allgemeinen Teil (AT) „vor die Klammer” gezogen. Die Juristen haben die Normen verschlankt und sie in einem Besonderen Teil (BT) in dreizehn Bücher geordnet dargestellt. Deren Sortierung richtet sich ähnlich dem BGB dem wirtschaftlichen Leben „von der Wiege bis zur Bahre”. Konsequenterweise endet es mit dem Buch „Insolvenz- und Sanierungsrecht”, anhand dessen der Mainzer Professor die Arbeit am Entwurf beispielhaft darstellte.

Das Buch „Gesellschaftsrecht” regelt dagegen die Gründung von Gesellschaften sowie deren Innen- und Außenverhältnisse. Der Würzburger Ordinarius Christoph Teichmann hat diesen Abschnitt des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches entwickelt. Einerseits enthält das Buch das Modell einer „Vereinfachten Europäischen Gesellschaft”, welche er dem Publikum vorstellte. Zum anderen verwies er auf das Ziel der Kodifikation, den Rechtsanwender nicht mit neuen Regeln zu überfrachten. Vielmehr sollte nur das bestehende Recht einfacher zugänglich werden. Das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch und damit auch die vereinfachte europäische Gesellschaft könnte daher als optionales Recht werden. Frau Dr. Meister-Scheufelen wies darauf hin, dass es darauf ankommt, ob die Wirtschaft das Bedürfnis einer Vereinfachung durch Kodifikation sieht.

In Bezug auf die politische Umsetzung machte Frau Winkelmeier-Becker MdB den vom Plenum positiv aufgenommenen Vorschlag, osteuropäische Mitgliedstaaten frühzeitig in die Diskussion einzubeziehen. Professor Teichmann merkte an, dass die Vergangenheit gelehrt hat, dass aus deutsch-französischer Kooperation hervorgegangene Projekte gerade deshalb Erfolg hatten, weil zwischen diesen Seiten zunächst in vielen Punkten Uneinigkeit bestehe. Hätte man bilateral eine Lösung gefunden, wären damit oft kritische Fragen bereits dahingehend gelöst, sodass auch andere Staaten ihm folgen könnten.

Kontakt:

Niklas Uder
Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa
niklas.uder@wirtschaftsgesetzbuch.eu

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