Die Europäische Vereinfachte Europäische Gesellschaft ist ein wesentlicher Baustein des Entwurfs des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches.
Aus diesem Grund ist www.europaischeswirtschaftsgesetzbuch.eu besonders erfreut, Ihnen mitzuteilen, dass das Haut Comité Juridique de la Place Financière de Paris (HCJP) einen Bericht veröffentlicht hat, in dem es die Verabschiedung eines Rechtsrahmens für die Europäische Vereinfachte Gesellschaft (SOCIÉTÉ EUROPÉENNE SIMPLIFIÉE) empfiehlt, der an die Bedürfnisse von KMU angepasst ist. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Jean Eric Cros, Partner bei CMS-Francis Lefebvre, hat das Gutachten erstellt.
Der Bericht ist abrufbar auf der Website des HCJP: https://hcjp.fr/droit-des-societes.
Trotz europäischer Rechtsharmonisierung und der positiver Entwicklungen der nationalen Gesetzgebungen bleibt das Bedürfnis einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform für KMU und Start-ups. Dieses Bedürfnis wurde in den Anhörungen der Arbeitsgruppe in Frankreich, Deutschland und in den Niederlanden deutlich unterstrichen. In der Tat haben die früheren Versuche der Privatgesellschaft (EPG) und der Societas Unius Personae (SUP) nicht die erwartete einheitlichte und vereinfachte Gesellschaftsform geschaffen, die KMUs die Gründungs- und Betriebskosten senken konnte. Die Lösung liegt daher in der Verabschiedung einer europäischen Regelung, die sowohl den Schwächen der gescheiterten Projekte als auch Forderungen und Bedürfnissen der Wirtschaftsteilnehmer Rechnung trägt.
Der Entwurf des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches steht im Zeichen dieser Ratio. Die SES wird es kleinen und mittelständischen europäischen Unternehmen ermöglichen vom Binnenmarkt besser zu profitieren. Die neue Gesellschaftsform wird zum Entstehen neuer europäischer Champions in den Branchen der Zukunft führen.