Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch- Ideen aus der Praxis für ein neues europäisches Projekt

Von Niklas Uder
Brüssel. 25.06.2019

Von praktischen Handelshemmnissen zum Wirtschaftsgesetzbuch war das Motto der Veranstaltung, zu der die Landesregierung des Saarlandes, das Pariser ThinkTank EuropaNova und die Friedrich-Naumann-Stiftung am 25. Juni 2019 nach Brüssel luden.

Ganz bewusst stand bei dieser Veranstaltung die Praxis im Fokus. Auf der einen Seite kamen konkrete Rechtshindernisse aus dem Unternehmensalltag zur Sprache, die Oliver Groll, Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion, präsentierte. Valérie Gomez-Bassac stellte auf der anderen Seite die konkreten Perspektiven des Projektes Wirtschaftsgesetzbuch in Bezug auf seine Umsetzung dar. Im Auftrag von Premierminister Édouard Philippe hat die französische Abgeordnete einen Bericht zum Projekt Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Berichtes dürfen mit Spannung erwartet werden. Auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die Initiative für den Abbau von Handelshemmnissen durch ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch verfolgt. Bundesminister Peter Altmaier hatte am 21. Dezember letzten Jahres zum Anlass des Verfassungstages des Saarlandes eine offene Diskussion über das Projekt EuWGB gefordert. Es sei essentiell, dass die deutsche und französische Regierung das Projekt auf ihre Agenda setzten. Konsequent sandte das Bundesmininsterium für Wirtschaft und Energie Dr. Kirsten Scholl, die Abteilungsleiterin Europapolitik an diesem Tag nach Brüssel. Dr. Kirsten Scholl würdigte die Verankerung des Projektes im Weißbuch der Europäischen Kommission „Wege zur Wahrung der Einheit der EU27“ sowie die im Aachener Vertrag vom 22. Januar 2019. Sie betonte, es müssen konkreten Hindernisse identifiziert werden, die Unternehmen heute daran hindern, sich auf europäischer Ebene zu entfalten. Gleichsam fordere das Wirtschaftsministerium, das richtige Gleichgewicht zwischen Integration und Subsidiaritätsprinzip, zwischen Rechtsharmonisierung durch Richtlinie und Vereinheitlichung zu finden.

Hausherr Christoph Roth, Leiter der Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union, machte klar, dass der Abbau von Handelshemmnissen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen für die saarländische Landesregierung von elementarer Bedeutung sei. In diesem Zusammenhang verriet er, dass der Wortlaut des Artikels 20 des Aachener Vertrages, der von einem Wirtschaftsraum mit einheitlichen Regeln spricht, einen „accent sarrois“ trägt. Das Landesregierung des Saarlandes lässt der „Saarbrücker Erklärung“ vom 21. Dezember 2018 Taten folgen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist es unerlässlich, dass das Wirtschaftsrecht verständlich und zugänglich ist.

Fairouz Hondema-Mokrane von der Generalsekretariat des Zentrums für wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt der Region Nouvelle-Aquitaine unterstrich den „bottom up“-Charakter der Initiative für ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch. Damit schloss sich der Rahmen zu Oliver Groll, der zu Beginn der Diskussion das Bedürfnis grenzüberschreitend tätiger Unternehmen nach einer Verringerung der Transaktionskosten zur Priorität gemacht hatte.

Eine Expertengruppe der Association Henri Capitant um die Professoren Matthias Lehmann, Philippe Dupichot und Reiner Schulze entwickelt derzeit einen Entwurf für ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch. Das Projekt wird unter anderem von der Stiftung für Kontinentalrecht, der Robert Schuman-Stiftung, dem ThinkTank EuropaNova sowie dem Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa e.V. getragen. In Frankreich unterstützt die Casse des Dépôts et Consignations die Arbeiten der Association Henri Capitant finanziell.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie gerne:

Niklas Uder, Generalsekretär des Vereins für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa e.V. (VVWE)
Email: niklas.uder@wirtschaftsgesetzbuch.de

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