Die Deutsch-französische Versammlung: Eine neue Dimension deutsch-französischer Zusammenarbeit

Niklas Uder, Generalsekretär Verein für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE), 25.3.2019.

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Heute startete in Paris ein Projekt mit Pioniergeist: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und der Präsident der französischen Nationalversammlung, Richard Ferrand, haben die Gründungsakte für das deutsch-französische Parlamentsabkommen unterzeichnet. Herzstück dieses Abkommens ist die Einrichtung einer deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung.

In diese Versammlung, die sich aus 100 Mitgliedern zusammensetzt, wurden 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale berufen, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich zusammentagen werden. Darunter Rüdiger Kruse, Präsident des Vereins für die Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa (VVWE). Der Hamburger Bundestagsabgeordnete ist gemeinsam mit seinen deutschen und französischen Kollegen dafür zuständig darüber zu wachen, dass die Vereinbarungen der deutschen und französischen Regierung, die im Aachener Vertrag festgelegt wurden, auch wirklich in Gesetze gegossen werden. Denn gemäß Artikel 6 des Parlamentsabkommens kontrolliert die deutsch-französische Versammlung die Umsetzung und die Evaluierung der auf dem Aachener Vertrag beruhenden Projekte, darunter die Vereinheitlichung des Europäischen Wirtschaftsrechts. In Artikel 20 des Aachener Vertrages heißt es: „Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“.

Grundlage der neuen institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlaments¬abkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe unter Führung des deutschen Abgeordneten Andreas Jung und des französischen Abgeordneten Christophe Arend. Die Arbeitsgruppe wurde vor mehr als einem Jah anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt.

Bundestagspräsident Schäuble fand bei der Vertragsunterzeichnung selbstbewusste Worte: „Hier schlägt das Herz der deutsch-französischen Freundschaft“. Auch sein französischer Kollege, Richard Ferrand, rief eine neue Dimension der deutsch-französischen Zusammenarbeit aus: „Nous donnons à la coopération franco-allemande, déjà singulière, une nouvelle dimension“.

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Niklas Uder
Email: niklas.uder@wirtschaftsgesetzbuch.de

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