Diese Initiative ist ein starkes Engagement zugunsten der Bildung Europas, sowie der Förderung und Konvergenz des Kontinentalrechts auf europäischer Ebene.
Präsentation des europäischen Wirtschaftskodex‘
Die Stiftung für Kontinentalrecht unterstützt die Ausarbeitung eines europäischen Wirtschaftskodex‘ mit dem Ziel auf europäischer Ebene geltenden wirtschaftsrechtlichen Regeln zu vereinheitlichen. Es geht darum, das Recht in das Zentrum der Bildung Europas zu stellen und der gemeinsamen Währung einen Sinn zu geben, indem man den freien Waren- und Kapitalverkehr durch die Konvergenz des Wirtschaftsrechts der mehrheitlich dem Kontinentalrecht unterliegenden Mitgliedsstaaten fördert und auf diese Weise eine bessere Transparenz und Sicherheit des für die Wirtschaftsakteure geltenden Gesetzesrahmens gewährleistet.
Die Aufspaltung der Kompetenzen zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten sowie die Grundsätze der Subsidiarität und der Proportionalität bildeten erhebliche Hindernisse für eine wahrhaftige Integration des Wirtschaftsrechts auf europäischer Ebene. Der Vorschlag eines europäischen Wirtschaftskodex‘ geht auf eine Bürgerinitiative zurück, die diesen im Zuge eines von Akademikern und Juristen des Vereins Henri Capitant mit der Unterstützung der Stiftung für Kontinentalrecht erstellten Inventoriums ans Tageslicht gebrachten Mangel beheben sollte (Der Europäische Aufbau im Wirtschaftsrecht: Besitzstand und Perspektiven) mit einem Vorwort des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing.
Dieses Vorhaben fördert auf europäischer Ebene die rechtliche und juristische Tradition des römisch-germanischen Rechts und beruht auf der Überzeugung, dass die juristische Konvergenz im Wirtschaftsrecht einen wirtschaftlichen Stabilitäts- und Attraktivitätsfaktor darstellt. Die den Markt strukturierenden wirtschaftlichen Gesetzgebungen stellen eine der von Investoren berücksichtigten Variablen dar.
Dieses ehrgeizige Projekt lässt sich in zwei strategische Phasen aufteilen:
Zunächst wird von der Stiftung für Kontinentalrecht und dem Verein Henri Capitant Forschungsarbeit geleistet, um zur Ausarbeitung eines europäischen Wirtschaftskodex‘ zu gelangen. Jeweils zwei Kodirektoren, ein Franzose und ein Deutscher, werden die Leitung der 12 Themengruppen bestehend aus europäischen Experten übernehmen, die mit der Abfassung der unterschiedlichen Abschnitte dieses Kodex nach der im oben genannten Inventorium festgelegten Gliederung sowie nach Anhörung der betroffenen Personen und Einrichtungen (Rechtsberufe, Unternehmen, Ministerien, usw.) beauftragt sind. Diese wissenschaftliche Arbeit wird sich über drei Jahre erstrecken.
Gleichzeitig haben alle beteiligten Parteien damit begonnen, dieses Projekt bei den europäischen Einrichtungen und den unterschiedlichen Kanzlerämtern der Mitgliedsländer der Europäischen Union zu fördern. Ziel ist es nämlich, dass der Kodex nach seiner Abfassung auf der Ebene der Europäischen Institutionen in die Gesetzgebung umgesetzt wird.
Die Europäische Kommission hat diese Initiative bereits begrüßt und in ihrem Weißbuch zur Zukunft Europas, das am 1. März 2017 veröffentlicht wurde, offiziell die Notwendigkeit eines Europäischen Wirtschaftskodex hervorgehoben. Das Projekt wird auf Seite 21 des Weißbuchs erwähnt:
„Eine Gruppe von Ländern erarbeitet ein gemeinsames „Wirtschaftsgesetzbuch“, in dem gesellschaftsrechtliche, handelsrechtliche und vergleichbare Vorschriften vereinheitlicht werden, sodass Unternehmen jeder Größenordnung einfach über Grenzen hinweg tätig sein können“.
Am Mittwoch, den 29. März 2017 fand in der Stiftung für Kontinentalrecht eine deutsch-französische Arbeitsbesprechung sämtlicher Kodirektoren der 12 Themengruppen statt, um die unterschiedlichen Etappen der noch anstehenden wissenschaftlichen Arbeit zu planen.
Stiftung für Kontinentalrecht
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